AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ONLINE VERKAUF

Artikel 1: Identität

Wir sind die Eideitc AG und Sie finden uns via easymining.ch / easymining24.ch / eidetic.ch. Wollen Sie lieber persönlich bei uns vorbeikommen? Dann können Sie einen Termin machen, indem Sie eine E-Mail an info@eidetic.ch schreiben oder anrufen unter: +41(0) 79 877 90 90

Artikel 2: Definitionen

  • Eidetic AG (easymining.ch, easymining24.ch, eidetic.ch), mit Sitz in Freienbach, UID: CHE-382.606.788, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Verkäufer genannt.
  • Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  • Parteien sind Verkäufer und Käufer zusammen.
  • Der Vertrag ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 3: Anwendbarkeit der allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Diese Bedingungen gelten für alle Offerten, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Auftrag des Verkäufers.
  • Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.

Artikel 4: Bezahlung

  • Der volle Kaufpreis wird immer vor der Lieferung im Shop oder online bei easymining.ch bezahlt. Für Reservierungen und Vorbestellungen wird in allen Fällen der volle Kaufbetrag erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Beleg für die Reservierung und die Vorauszahlung.
  • Wenn der Käufer nicht rechtzeitig bezahlt, kommt er in Verzug. Bleibt der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
  • Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer zur Einziehung übergehen. Die Kosten bezüglich der Einziehung gehen auf Rechnung des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage der Entscheidung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten, Versandkosten, Einfuhrzölle und Verwaltungskosten berechnet.
  • Im Falle von Liquidation, Konkurs, Pfändung oder Zahlungseinstellung des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar.
  • Wenn der Käufer sich weigert, bei der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

Artikel 5: Angebote, Offerten und Preis

  • Alle Beträge auf easymining.ch werden sowohl für Geschäfts- als auch für Privatkunden exklusive MwSt. ausgewiesen. Beim Abrechnen wird immer der volle Preis inklusive Mehrwertsteuer bei Gesamtsummen angezeigt.
  • Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist genannt ist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.
  • Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, falls diese überschritten wird, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  • Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren.
  • Der auf Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis ausschliesslich der fälligen Mehrwertsteuer und möglichen sonstigen staatlichen Abgaben zusammen.

Artikel 6: Änderungen des Vertrags

  • Stellt sich während der Durchführung des Vertrages heraus, dass es für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, so werden die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen.
  • Wenn sich die Parteien einigen, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dadurch der Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung beeinflusst werden. Der Verkäufer informiert den Käufer darüber so schnell wie möglich.
  • Wenn die Änderungen oder Ergänzungen finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen auf den Vertrag haben, informiert der Verkäufer den Käufer hiervon vorher schriftlich.
  • Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieses Preises führen wird.
  • Entgegen den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen beruht, die ihm zuzurechnen sind.

Artikel 7: Ablieferung und Gefahrübergang

Sobald der Zulieferant die Bestellung bestätigt hat und diese mit Trackingnummer versendet hat, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8: Prüfung, Reklamation

  • Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der (Ab)Lieferung, in jedem Fall jedoch so schnell wie möglich, zu prüfen. Dabei sollte der Käufer prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Waren mit den Vereinbarungen der Parteien übereinstimmen, wobei zumindest Qualität und Quantität den Anforderungen entsprechen, die für den normalen (Handels-) Verkehr gelten.
  • Reklamationen in Bezug auf Schäden, Mangel oder Verlust der gelieferten Ware müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Ware schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
  • Geringfügige und/oder handelsübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können nicht gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.
  • Beschwerden, die sich auf ein bestimmtes Produkt beziehen, haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zu derselben Vereinbarung gehören.
  • Nach der Verarbeitung der Ware beim Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.

Artikel 9: Lieferung

  • Lieferung geschieht ‘ab Fabrik/Laden/Geschäft’. Dies beinhaltet, dass alle Kosten auf Rechnung des Käufers laufen.
  • Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment anzunehmen, in dem der Verkäufer sie liefert oder an ihn liefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
  • Wenn der Käufer die Annahme ablehnt oder mit den Informationen oder Anweisungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachlässig ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  • Bei Lieferung der Ware ist der Verkäufer berechtigt, die möglichen Versandkosten in Rechnung zu stellen.
  • Verlangt der Verkäufer zur Abwicklung des Vertrags Angaben vom Käufer, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
  • Ein vom Verkäufer angegebener Liefertermin ist nur ein Hinweis. Dies ist niemals eine fatale Frist. Wird die Frist überschritten, muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.

Artikel 10: Höhere Gewalt

  • Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, haftet er nicht für den dem Käufer entstandenen Schaden.
  • Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, mit dem der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht rechnen konnte und aufgrund dessen die normale Ausführung des Vertrags vom Käufer nicht vernünftigerweise verlangt werden kann, wie zum Beispiel Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Besatzung, Streiks, Arbeitskräfteausschluss, geänderte Regierungsmaßnahmen, Transportprobleme und andere Störungen im Geschäft des Verkäufers.
  • Ferner verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Zulieferbetriebe, von denen der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages abhängig ist, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, der Verkäufer ist dafür verantwortlich.
  • Wenn sich eine Situation wie oben beschrieben ergibt, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Wenn die im vorstehenden Satz erwähnte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  • Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.

Artikel 11: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  • Die sich beim Verkäufer befindenden Waren und gelieferte Waren und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises durch den Käufer Eigentum des Verkäufers. Bis dahin kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Ware zurücknehmen.
  • Wenn die vereinbarten Vorausbeträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt werden, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeit bis zur Bezahlung des vereinbarten Teils einzustellen. Dann ist Sprache von einem Gläubigerverzug. Eine verspätete Lieferung kann in diesem Fall nicht gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.
  • Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder auf sonstige Weise zu belasten.
  • Wenn die Waren noch nicht geliefert wurden, aber die vereinbarte Anzahlung oder der vereinbarte Preis nicht vertragsgemäß bezahlt wurde, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Ware wird dann so lange nicht geliefert, bis der Käufer die Zahlung vollständig und vertragsgemäß geleistet hat.
  • Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.

Artikel 12: Haftung

  • easymining.ch übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Website, Preisänderungen, Ergebnisse und Änderungen. easymining.ch kann jederzeit ohne weitere Ankündigungen Informationen oder Preise auf der Website ändern. Darüber hinaus haften wir nicht und geben keine Garantie für das ununterbrochene und fehlerfreie Funktionieren der Website und für die Konsequenzen von E-Mails, die nicht, beschädigt, falsch oder nicht rechtzeitig erhalten oder verschickt werden können in Bezug auf einen Service von easymining.ch. easymining.ch haftet auch nicht für Schäden oder Mängel, die sich aus Ihrem Besuch auf und der Nutzung der Website ergeben können. Die Haftung von easymining und der Eidetic AG beschränkt sich auf die vom Hersteller gelieferte Herstellergarantie. Der Preis unserer Produkte oder Dienstleistungen kann an Schwankungen des Finanzmarktes gebunden sein, auf die easymining.ch keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Deshalb ist easymining.ch vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
  • easymining.ch haftet nicht für Lieferengpässe oder nicht Lieferungen Ihrer Zulieferer.

Artikel 13: Beschwerdepflicht

Wenn Sie eine Beschwerde bei uns einreichen, dann soll diese spätestens innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden. Brauchen wir dafür mehr Zeit, dann lassen wir Sie innerhalb von 14 Tagen wissen, wann Sie eine Antwort erwarten können. Achtung: Oben stehendes bezieht sich nur auf Beschwerden bezüglich von uns gelieferten Produkte und/oder Services. Für Beschwerden im Rahmen unserer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten andere Regeln. Für mehr Informationen darüber schauen Sie sich bitte die Datenschutzerklärung auf unserer Webseite an oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Der Käufer ist dazu verpflichtet, Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten direkt dem Verkäufer zu melden. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.

Artikel 14: Streitfälle

Für Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den oben genannten Vereinbarungen werden dem zuständigen Gericht vorgelegt.

Artikel 15: Garantien

  • Wenn Garantien in der Vereinbarung enthalten sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware der Vereinbarung entspricht, dass sie fehlerfrei funktioniert und für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet ist. Die Garantie beschränkt sich auf die Herstellergarantie der Lieferanten von easymining.ch.
  • Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf unangemessene oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist oder wenn der Käufer oder Dritte – ohne Erlaubnis – Änderungen vorgenommen oder vorzunehmen versucht haben, oder die gekaufte Ware für Zwecke verwendet haben, für die sie nicht beabsichtigt ist.
  • Wenn sich die vom Verkäufer erteilte Garantie auf eine Ware bezieht, die von einem Dritten hergestellt wurde, beschränkt sich die Garantie auf die von diesem Hersteller gegebene Garantie.
  • Die genannte Garantie gilt nicht für Hardware welche als used deklariert wird. Diese Geräte haben keine Hersteller Garantie.

Artikel 16: Anwendbares Recht

  • Für diesen Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich Schweizer Recht. Das Schweizer Gericht ist befugt.
  • Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen.
  • Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem gerichtlichen Verfahren als unzumutbar angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in bestehen.

Artikel 17: Wahl des Gerichtsstands

Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Berner Gericht und letztinstanzlich dem Bundesgericht in Lausanne vorgelegt.

Artikel 18: Ergänzende oder abweichende Bestimmungen

Zusätzliche Bestimmungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nicht zum Nachteil des Kunden sein und müssen schriftlich festgehalten werden oder auf solche Art und Weise, dass sie vom Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich aufbewahrt werden können.

Artikel 19: Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden erst wirksam, nachdem sie in angemessener Weise veröffentlicht worden sind, vorausgesetzt, dass im Falle etwaiger Änderungen während der Laufzeit eines Angebots die für den Kunden günstigste Bestimmung vorrangig ist.

Für Fragen oder Anmerkungen bezüglich dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

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